Fachinformationen Geowissenschaften
Denkmalschutzgesetz - DSchG
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder (Art. 30 GG) ist Denkmalschutz und die ihn betreffende Gesetzgebung Sache der Bundesländer. Ferner werden bestimmte Kulturdenkmäler durch § 304 Abs. 1 StGB geschützt.